1. Einleitung
Die Kleintieranlage Hübelimatt, im Besitz vom Verein Kleintiere Hübelimatt (KTH), umfasst 12 Parzellen zum Halten und Züchten von Kleintieren wie Kaninchen, Geflügel, Tauben und/oder Ziervögel.
Zwei Parzellen dienen der KTH zur allgemeinen Benutzung. Auf der ersten Parzelle rechts steht das Vereinshaus und vis-a-vis die andere Parzelle mit einer Grünfläche. Über die Pflege und Bewirtschaftung der Grünfläche entscheidet der Vorstand von KTH.
Das Vereinshaus und die zusätzliche Grünfläche kann vereinsintern und –extern genutzt werden. Mit öffentlichen Vereinsanlässen soll der Bevölkerung die Kleintierzucht und –haltung präsentiert und die Möglichkeit von Kleintieranlagen dargestellt werden.
2. Nutzung Vereinshaus
Vereinsinterne Anlässe / Abendsitzungen (Abendsitzungen von Kleintierorganisationen und lokalen Vereinen) | A | – – – |
Private Anlässe von Mitglieder KTH (Familienfeste) | B | Fr. 50.00 |
Weitere Kleintierorganisationen (weitere Kleintierzüchtervereine und -verbände) | C | Fr. 50.00 |
Einwohner Niederbipp (Einwohner oder lokale Vereine) | D | Fr. 90.00 |
Externe (keine von obgenannter Kategorie) | E | Fr. 150.00 |
Der Vertragspartner für die Miete muss volljährig sein. Für Schäden an Gebäude, an der Umgebung, anderen Sachwerten sowie auch an parkierenden Autos sind durch den jeweiligen Mieter zu verantworten. Die Versicherung ist Sache jedes einzelnen.
3. Örtlichkeiten
Parzelle – Vereinshaus
Das Vereinshaus bietet ein Lokal für max. 40 Personen inkl. einer Küche. Als nicht öffentliche Bereiche sind noch der Lagerraum und der Estrich. Die direkte Umgebung beim Vereinshaus (westlich) kann als Aussenbereich genutzt werden.
Sanitäre Anlagen Vereinshaus
Die Sanitären Anlagen (2 Toiletten) sind vom Mieter jederzeit für die Parzellenbesitzer zugänglich zu halten
Parzelle A – Grünfläche
Die Parzelle ist reine Grünfläche (Wiese) und dient vorzugsweise bei grösseren Vereinsanlässen eine Möglichkeit für Kleintierpräsentationen. In Rücksprache mit den Verantwortlichen kann dieser Bereich auch bei anderen Anlässen genutzt werden
Parkplatz
Die Parkplätze direkt vor der Kleintieranlage gehören dem KZVN und können bei Anlässen mitbenutzt werden (für ca. 10-15 Fahrzeuge). Für weitere Parkplätze muss beim jeweiligen Besitzer die Erlaubnis eingeholt werden:
– Entsorgungswerkhof: Einwohnergemeinde Niederbipp
– Gewächshaus Bösiger: Bösiger Gemüse, Niederbipp
4. Infrastruktur
Folgende Infrastruktur steht zur Verfügung:
– kleine Küche mit Kochherd, Backofen, Kühlschrank
– Innenraum für max. 40 Personen
– Geschirr für ca. 40 Personen
– 2 WC
– Aussenbereich
– Gasgrill (Nutzungsgebühr inkl. Gas Fr. 30.-)
– Festtisch-Garnituren 5 Stk (Nutzungsgebühr Fr. 20.-)
– Sonnenschirme inkl. Ständer 5 Stk (Nutzungsgebühr Fr. 20.-)
5. Betrieb
Den Mietern vom Vereinshaus und deren Gäste ist es untersagt, ohne Zustimmung von einem Parzellenbesitzer, dessen Parzelle zu betreten. Es darf kein Feuer gemacht werden. Zum Bräteln kann vom Verein ein geeigneter Gasgrill gemietet werden.
In sämtlichen Räumlichkeiten gilt ein Rauchverbot. Rauchabfälle gehören in den vorgesehenen Aschenbecher auf der Veranda.
Der Vermieter haftet nicht für Schäden an den Effekten des Mieters (Diebstahl, Brandschaden)
6. Übergabe und Sorgfaltspflicht
Die Übergabe erfolgt durch den Abwart oder dessen Stellvertreter. Die Übergaben werden, wenn nötig dokumentiert. Haus und Mobiliar sind mit Sorgfalt zu behandeln. Dekorationen dürfen keine Spuren hinterlassen. Der Umgebung, sowie zur Natur ist Sorge zu tragen. Das Vereinshaus ist in sauberem und geordnetem Zustand abzugeben. Nachreinigungen werden in Rechnung gestellt. Schäden oder fehlendes Inventar sind dem Abwart zu melden. Der Mieter haftet für Schäden.
7. Reinigung / Entsorgung
Jeglicher Kehricht ist vom Mieter selbst zu entsorgen. Lebensmittel dürfen nicht im Haus gelassen werden.
Bei der Abgabe sind das WC, das Lokal und die Küche feucht aufgenommen. Putzmaterial ist Sache vom Mieter. Der Aussenbereich ist besenrein. Die Umgebung ist frei von Abfällen (Zigarettenkippen, Flaschen etc.). Der Gasgrill muss gereinigt und eingeölt werden
Markierungen und Dekorationen zur Wegbeschreibung (Ballone etc.) sind wieder zu entfernen.
Eine allfällige Nachreinigung wird dem Mieter in Rechnung gestellt.
8. Schlussbestimmungen
Über allfällige Ausnahmen entscheidet der Vorstand von Kleintiere Hübelimatt.