Nutzungsreglement

1. Einleitung

Die Kleintieranlage Hübelimatt, im Besitz vom Verein Kleintiere Hübelimatt (KTH), umfasst 12 Parzellen zum Halten und Züchten von Kleintieren wie Kaninchen, Geflügel, Tauben und/oder Ziervögel.
Zwei Parzellen dienen der KTH zur allgemeinen Benutzung. Auf der ersten Parzelle rechts steht das Vereinshaus und vis-a-vis die andere Parzelle mit einer Grünfläche. Über die Pflege und Bewirtschaftung der Grünfläche entscheidet der Vorstand von KTH.

Das Vereinshaus und die zusätzliche Grünfläche kann vereinsintern und –extern genutzt werden. Mit öffentlichen Vereinsanlässen soll der Bevölkerung die Kleintierzucht und –haltung präsentiert und die Möglichkeit von Kleintieranlagen dargestellt werden.

2. Nutzung Vereinshaus

Vereinsinterne Anlässe / Abendsitzungen
(Abendsitzungen von Kleintierorganisationen und lokalen Vereinen)
A– – –
Private Anlässe von Mitglieder KTH
(Familienfeste / pro Tag)
BFr. 50.00
Weitere Kleintierorganisationen
(weitere Kleintierzüchtervereine und -verbände / pro Tag)
CFr. 50.00
Einwohner Niederbipp
(Einwohner oder lokale Vereine / pro Tag)
DFr. 90.00
Externe
(keine von obgenannter Kategorie / pro Tag)
EFr. 150.00
Gasgrill
(inkl. Gas, Reinigung durch Benutzer)
Fr. 30.00
Festtisch-Garnituren (5 Stk.)
(Festtisch mit je 2 Festbänken / Länge 220cm)
Fr. 30.00
Sonnenschime (5 Stk.)
(Grösse 3m, inkl Bodenständer)
Fr. 30.00

Der Vertragspartner für die Nutzung muss volljährig sein. Für Schäden an Gebäude, an der Umgebung, anderen Sachwerten sowie auch an parkierenden Autos sind durch den jeweiligen Benutzer zu verantworten. Die Versicherung ist Sache jedes einzelnen.

3. Örtlichkeiten

Parzelle – Vereinshaus
Das Vereinshaus bietet ein Lokal für max. 40 Personen inkl. einer Küche. Als nicht öffentliche Bereiche sind noch der Lagerraum und der Estrich. Die direkte Umgebung beim Vereinshaus (westlich) kann als Aussenbereich genutzt werden.

Sanitäre Anlagen Vereinshaus
Die Sanitären Anlagen (2 Toiletten) sind vom Nutzer jederzeit für die Parzellenbesitzer zugänglich zu halten

Parzelle A – Grünfläche
Die Parzelle ist reine Grünfläche (Wiese) und dient vorzugsweise bei grösseren Vereinsanlässen eine Möglichkeit für Kleintierpräsentationen. In Rücksprache mit den Verantwortlichen kann dieser Bereich auch bei anderen Anlässen genutzt werden

Parkplatz
Die Parkplätze direkt vor der Kleintieranlage gehören dem KZVN und können bei Anlässen mitbenutzt werden (für ca. 10-15 Fahrzeuge). Für weitere Parkplätze muss beim jeweiligen Besitzer die Erlaubnis eingeholt werden:
– Entsorgungswerkhof: Einwohnergemeinde Niederbipp
– Gewächshaus Bösiger: Bösiger Gemüse, Niederbipp

4. Infrastruktur

Folgende Infrastruktur steht zur Verfügung:
– kleine Küche mit Kochherd, Backofen, Kühlschrank
– Innenraum für max. 40 Personen
– Geschirr für ca. 40 Personen
– 2 WC
– Aussenbereich
– Gasgrill (Nutzungsgebühr inkl. Gas Fr. 30.-)
– Festtisch-Garnituren 5 Stk (Nutzungsgebühr Fr. 30.-)
– Sonnenschirme inkl. Ständer 5 Stk (Nutzungsgebühr Fr. 30.-)

5. Betrieb

Den Benutzer vom Vereinshaus und deren Gäste ist es untersagt, ohne Zustimmung von einem Parzellenbesitzer, dessen Parzelle zu betreten. Es darf kein Feuer gemacht werden. Zum Bräteln kann vom Verein ein geeigneter Gasgrill gemietet werden.
In sämtlichen Räumlichkeiten gilt ein Rauchverbot. Rauchabfälle gehören in den vorgesehenen Aschenbecher auf der Veranda.
Der Eigentümer haftet nicht für Schäden an den Effekten des Nutzers (Diebstahl, Brandschaden)

6. Übergabe und Sorgfaltspflicht

Die Übergabe und Rückgabe vor Ort ist mit dem Präsidenten (Marcel Müller / 079 432 59 28) oder dessen Stellvertreter frühzeitig zu koordinieren. Die Übergaben werden, wenn nötig dokumentiert. Haus und Mobiliar sind mit Sorgfalt zu behandeln. Dekorationen dürfen keine Spuren hinterlassen. Der Umgebung, sowie zur Natur ist Sorge zu tragen. Das Vereinshaus ist in sauberem und geordnetem Zustand abzugeben. Nachreinigungen werden in Rechnung gestellt. Schäden oder fehlendes Inventar sind dem Abwart zu melden. Der Benutzer haftet für Schäden.

7. Reinigung / Entsorgung

Jeglicher Kehricht ist vom Mieter selbst zu entsorgen. Lebensmittel dürfen nicht im Haus gelassen werden.
Bei der Abgabe sind das WC, das Lokal und die Küche feucht aufgenommen. Putzmaterial ist Sache vom Nutzer. Der Aussenbereich ist besenrein. Die Umgebung ist frei von Abfällen (Zigarettenkippen, Flaschen etc.). Der Gasgrill muss gereinigt und eingeölt werden
Markierungen und Dekorationen zur Wegbeschreibung (Ballone etc.) sind wieder zu entfernen.
Eine allfällige Nachreinigung wird dem Mieter in Rechnung gestellt.

8. Schlussbestimmungen

Über allfällige Ausnahmen entscheidet der Vorstand von Kleintiere Hübelimatt.